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von der Steuer absetzen!
Handwerkerleistungen können Sie von der Steuer absetzen! Bis zu 1.200 Euro pro Jahr!
Bisher waren es 600 Euro pro Jahr. Ab 01. Januar 2009 hat sich dieser Betrag nun verdoppelt! Grundlage hierfür ist § 35a Abs. 2 EStG.
Voraussetzungen:
- Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
- Das Gebäude besteht schon, kein Neubau.
- Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers.
- Sie sind Eigentümer oder Mieter des Gebäudes.
Nachweise:
- Arbeits- und Anfahrtkosten sind begünstigt einschließlich Mehrwertsteuer.
- Materialkosten sind nicht begünstigt.
- Die Aufwendungen werden durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen.
- Die Rechnung muss Arbeits- und Anfahrtkosten getrennnt von den Materialkosten ausweisen.
- Die Zahlung wird durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck nachgewiesen.
- Barzahlungen sind nicht begünstigt.
- Reichen Sie die Unterlagen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung an das Finanzamt ein.
- Der Zahlungszeitpunkt ist maßgebend für das Jahr, in dem es berücksichtigt wird.
Höhe des Steuerbonus:
| Beispiel |
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| Arbeitskosten Dach |
2.700 Euro |
| Reparaturkosten Kamin |
200 Euro |
| Wartungskosten Dachrinne |
100 Euro |
| +Mwst. |
570 Euro |
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___________ |
| Gesamt |
3.570 Euro |
| *20% Förderung = 714 Euro |
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20% von maximal 6.000 Euro |